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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05   

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https://dejure.org/2005,4133
LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 (https://dejure.org/2005,4133)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 (https://dejure.org/2005,4133)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. November 2005 - 2 Ta 259/05 (https://dejure.org/2005,4133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 121 Abs. 4; ; ArbGG § 11 a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3, 4
    Anwaltsbeiordnung mit Erstattung der Reisekosten bei längerer Anfahrt zum Terminsort

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 716
  • NZA-RR 2006, 213
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05
    Da es im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine Rechtsanwalts-"Zulassung" gibt, sind die nach § 11 a Abs. 3 ArbGG "entsprechend" anwendbaren Vorschriften der ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren dahingehend auszulegen, dass in § 121 Abs. 3 ZPO nicht auf die Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht, sondern auf dessen Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03).

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BGH NJW 2004, 2749; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03).

    Einer Zulassung der Rechtsbeschwerde hat es nicht bedurft, nachdem das BAG mit Beschluss vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - die vorliegende Problematik grundsätzlich entschieden hat.

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05
    Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BGH NJW 2004, 2749; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03).

    Die Hinzuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts ist in der Regel zweckdienlich und jedenfalls dann erforderlich, wenn die Kosten des Verkehrsanwalts die Reisekosten des nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht wesentlich übersteigen (BGH NJW 2004, 2749; LAG Thüringen v. 31.01.2005 - 1 Ta 137/03).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05
    Stellt der beizuordnende Anwalt - wie vorliegend - den Antrag auf eine eigene Beiordnung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens, so bedarf es keiner Nachfrage durch das Gericht oder der Herbeiführung eines ausdrücklichen Einverständnisses zu einer solchermaßen eingeschränkten Beiordnung (OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718).
  • LAG Thüringen, 31.01.2005 - 1 Ta 137/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05
    Die Hinzuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts ist in der Regel zweckdienlich und jedenfalls dann erforderlich, wenn die Kosten des Verkehrsanwalts die Reisekosten des nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht wesentlich übersteigen (BGH NJW 2004, 2749; LAG Thüringen v. 31.01.2005 - 1 Ta 137/03).
  • LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten

    Beantragt ein auswärtiger Rechtsanwalt seine Beiordnung, muss er davon ausgehen, seinem Antrag werde nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben (BAG v. 18.6. 2005, a.a.O.; LAG München v. 12.6. 2007 - 10 Ta 229/05, juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 11.11.2005 - 2 Ta 259/05, NZA-RR 2006, 213).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - 8 Ta 126/09

    PKH - Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen

    Stellt der beizuordnende Rechtsanwalt - wie vorliegend - den Antrag auf eine eigene Beiordnung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens, so bedarf es keiner Nachfrage durch das Gericht oder der Herbeiführung eines ausdrücklichen Einverständnisses zu einer solchermaßen eingeschränkten Beiordnung (LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 - NZA-RR 2006, 213).

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - AP Nr. 3 zu § 121 ZPO; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 - NZA-RR 2006, 213; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2008 - 11 Ta 175/08 -).

    Die Hinzuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Parteien ansässigen Verkehrsanwalts ist in der Regel zweckdienlich und jedenfalls dann erforderlich, wenn die Kosten des Verkehrsanwalts die Reisekosten des nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht wesentlich übersteigen (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 - a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2008 - 11 Ta 175/08

    Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts im

    Dieser Grundsatz ist Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Beiordnung und daher von Amts wegen in den Beiordnungsbeschluss aufzunehmen (BAG vom 18.07.2005, 3 AZB 65/03; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005, 2 Ta 259/05).
  • LAG München, 12.06.2007 - 10 Ta 229/05

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe -Beiordnung eines auswärtigen

    Wenn ein auswärtiger Rechtsanwalt seine Beiordnung beantragt, muss er davon ausgehen, dass seinem Antrag nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben wird (vgl. BAG NJW 2005, 3083; LAG Rheinland-Pfalz NZA-RR 2006, 213).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2006 - 2 Ta 16/06

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht am Prozessgericht ansässigen

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BGH NJW 2004, 2749; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03; Beschluss des erkennenden Gerichts v. 11.11.2005 - 2 Ta 259/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2007 - 9 Ta 112/07

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet werden (BAG 18.07.2005, a. a. O.; LAG R.-P. Beschl. v. 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 -).
  • LAG Hessen, 06.12.2006 - 2 Ta 584/06

    Prozesskostenhilfe - Zulässige Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts unter

    Damit kann die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts in arbeitsgerichtlichen Verfahren lediglich dann erfolgen, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen (vgl. BAG 18. Juli 2005 a.a.O.; Hess. LAG vom 15. September 2006 a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 11. November 2005 NZA-RR 2006, 213; Hess. LAG vom 17. August 2005 - 2 Ta 447/05, veröffentlicht in der Hessischen Landesrechtsprechungsdatenbank).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.12.2009 - 2 Ta 145/09

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes i.R.v. gewährter Prozesskostenhilfe für die erste

    Dieser Grundsatz ist Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung für die Beiordnung und daher von Amts wegen zu prüfen, BAG, Beschluss vom 18.07.2005, 3 AZB 65/03; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2005, 2 Ta 259/05.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - 2 Ta 21/10

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach § 121 Abs 3

    Dieser Grundsatz ist Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung für die Beiordnung und daher von Amts wegen zu prüfen, BAG, Beschluss vom 18.07.2005, 3 AZB 65/03; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2005, 2 Ta 259/05.
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger,

    Bei der Entscheidung über die Beiordnung eines nicht am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen (LAG Hessen vom 01.09.2004 - 2 Ta 5/04 - LAG-Report 2005, 288; LAG Thüringen vom 31.01.2005 - 1 Ta 137/03 - LAG-Report 2005, 2329; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/95 - NZA-RR 2006, 213).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10

    PKH-Verfahren - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts für ein Verfahren aus

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2009 - 6 Ta 147/09

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger,

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2011 - 2 Ta 50/11

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung - auswärtiger Rechtsanwalt - Gerichtstag

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2011 - 3 Ta 199/10

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger,

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